BGH entblößt Abgasbetrüger: Obwohl die Sachmangelhaftung geheim bleiben sollte, plappert der Bundesgerichtshof nach dem Herauskaufen des Klägers die drohende VW-Niederlage aus

(Volljura, 21.02.19)

Dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte.

n.t.

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