Beamte in Postnachfolgeunternehmen: Weiterhin abschlagsfrei in den Ruhestand ab lumpigen 55 Lenzen
(Germania, 16.03.17)
Aber unter für Beamte erschwerten (nützlichen) Bedingungen: Sie sollen zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit leisten. Sie können sich gleichwohl auch im „engagierten Ruhestand“ dienstunfähig melden.
g.n.t.