Deutscher Datenschutzboykott: Unzureichende Cookie-Abwehr geht EuGH-Generalanwalt mächtig auf den Keks

(Germania/Mannekenpis, 21.03.19)

Die Cookie-Richtlinie der EU, in der irgendwas von einer expliziten Einwilligung drinsteht, gilt doch erst seit 2009. Außerdem handelt es sich bei aufgezwungener Werbung um ein berechtigtes Interesse der Anbieter von Zeugs, das unbedingt penetrant beworben werden muss – bei Konsumtrotteln, die zum Cookie-Blocken und -Löschen zu blöd sind.

g.n.t.

Klick-Betrug-Anzeigen:Das ist nichts für Sie, das ist was gegen den Kommerz-Konsum-Konformismus.Das ist nichts für Sie, das sind Sinnsprüche.