Internetfeindliches Provinzgericht: LG Hamburg will gewerbliche Linksetzer einbuchten können

(Fischdorf, 17.11.16)

Hätte der Verlinkende halt wissen und prüfen müssen, was (demnächst) irgendjemand unter einer bestimmten URL ins Internet stellt. Als Normalsterblicher kann man es sich halt nicht so einfach machen wie die Hanseatische Justiz: „Das Justizportal Hamburg enthält auch Links und Verweise auf Websiteangebote Dritter. Die Verantwortung für diese fremden Inhalte liegt ausschließlich bei dem Anbieter, der diese Inhalte bereithält. Den Nutzerinnen und Nutzern des Justizportals Hamburg wird mit diesen Links allein der Zugang zu diesen Angeboten vermittelt. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.“

g.n.t.

Klick-Betrug-Anzeigen:Das ist nichts für Sie, das ist was gegen den Kommerz-Konsum-Konformismus.Das ist nichts für Sie, das sind Sinnsprüche.