Kinderehen-Verbot ad Schlafzimmertür: Unbotmäßiger Rechtsstaat mischt sich verfassungswidrig in eheliche Pflichten ein
(Germania, 04.04.17)
Im heiligen Bund der Ehe darf man alles (mit Kindern) machen, steht irgendwo geschrieben (war aber kein Gesetzbuch).
g.n.t.