Konterkarierende EU-Whistleblower-Richtlinie: Nestbeschmutzende Hinweisgeber sollen bekannte Missstände zuallererst den kriminellen Kollegen melden müssen
(Mannekenpis, 08.03.19)
Ganz im Gegenteil: Zumindest bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen muss es eine externe Anzeigepflicht geben – ohne die vermeintlich Kriminellen warnen zu dürfen!
g.n.t.