Rathaus-Zulagen-Skandal: Hannovers Noch-OB Schostok will belastendes Dokument, das er nie erhalten habe, nur überflogen haben, bevor er es abfotografiert und als Nichtjurist nicht verstanden hat

(Narragonien, 25.04.19)

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, nach der an einen kommunalen Beamten auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe B 2 eine Zulage oder eine Mehrarbeitsvergütung in Höhe der Differenz der zwischen der Besoldungsgruppe B 2 und einer höheren Besoldungsgruppe gezahlt werden kann. Würde eine solche Zulage dennoch gezahlt, widerspräche das dem eingangs beschriebenen Gesetzesvorbehalt für die Beamtenbesoldung und wäre damit gesetzeswidrig.

g.n.t.

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