Rücktritt vom Tötungsdelikt: Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen schießwütigen CDU-Politiker noch nicht einmal wegen versuchten Totschlags
(Großpötern, 02.01.20)
Weil er im ersten Mordversuch im Dunkeln nur die Schulter getroffen hatte und nicht den nahen Kopf oder das nahe Herz – und dann nicht weitergeballert hat, obwohl er noch genug Patronen in der Trommel hatte, um den angeschossenen Kontrahenten hinzurichten.
P.S. Alkoholisierte AfD-Rentner werden das (nun) auch machen wollen!
g.n.t.