Rücktritt vom Tötungsdelikt: Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen schießwütigen CDU-Politiker noch nicht einmal wegen versuchten Totschlags

(Großpötern, 02.01.20)

Weil er im ersten Mordversuch im Dunkeln nur die Schulter getroffen hatte und nicht den nahen Kopf oder das nahe Herz – und dann nicht weitergeballert hat, obwohl er noch genug Patronen in der Trommel hatte, um den angeschossenen Kontrahenten hinzurichten.


P.S. Alkoholisierte AfD-Rentner werden das (nun) auch machen wollen!

g.n.t.

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