Time to say Tschüss: Bundeskartellamt verbietet Datenverwurster Facebook das Datenverwursten aus Erst-, Zweit- und Drittquellen
(Bundesdorf/Taldertraenen, 06.02.19)
Dazu brauchen wir nicht den Umweg über das deutsche Wettbewerbsrecht zu gehen, denn die europäische DSGVO verbietet eindeutig auf mehreren Ebenen das (kaschierte) Datenraubgeschäftsmodell, das in Fachkreisen unter dem Begriff „Asoziale Medien“ bekannt ist.
g.n.t.