Über 400 auf der A2: Gemeingefährlicher Bugatti-Raser Passer wird von AfD, ADAC und FDP als unbeugsamer Autofreiheitsheld gefeiert

(Germania, 21.01.22)

Und von unserer Jubel-Journaille mit ihren pubertären Autoquartett-Berichten, womit man noch schneller und hirnloser rasen kann, sowie den Vopos bei der Magdeburger Polizei, die vor lauter Begeisterung übersehen haben, dass mit dem § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung faktisch schon ein Raser-Tempolimit besteht und der Jesus-Kumpel Passer mit einem Strafverfahren gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB rechnen muss – sogar in Autodeutschland.


P.S. Die Zwangsdrossel für Rennwagen außerhalb der Rennstrecke wird Porsche-Christian von der FDP zu verhindern wissen.

n.t.

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