Verbotene Dauerkontrollen: Bundesverfassungsgericht verteidigt unser Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gegen totalitäre Überwachungsmaßnahmen der Länder

(Volljura/Germania, 04.02.19)

Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.

n.t.

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