Wikipedia-Upload-Schlappe: Bundesgerichtshof genehmigt Lichtbildschutz von 50 Jahren für abfotografierte gemeinfreie Gemälde
(Volljura, 19.12.18)
Und ein Fotografierverbot in öffentlich subventionierten Museen obendrauf, damit diese ihre erbeuteten Gemälde exklusiv kommerziell ausbeuten können.
g.n.t.