Wikipedia-Upload-Schlappe: Bundesgerichtshof genehmigt Lichtbildschutz von 50 Jahren für abfotografierte gemeinfreie Gemälde

(Volljura, 19.12.18)

Und ein Fotografierverbot in öffentlich subventionierten Museen obendrauf, damit diese ihre erbeuteten Gemälde exklusiv kommerziell ausbeuten können.

g.n.t.

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